ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die RWTH Aachen ist bemüht, ihre IT-Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für das webbasierte Portal ERS - Exploratory Research Space gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Portal ist mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem

Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen vereinbar. Nicht eingeschlossen war die Prüfung von PDF-Dokumenten. Es wurden ausgewählte Seiten geprüft. Die repräsentative Seitenauswahl lässt auf die Zugänglichkeit der gesamten IT-Anwendung schließen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.06.2022 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.rwth-aachen.de aufgefallen?

Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular unter: https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Footer/Services/Kontakt/~boi/Feedback/?subject=Barriere-freiheit

Sie können uns auch per Post, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Abteilung 5.5 - IT-Strategie und IT-Organisation
Ursula Schwieren
Templergraben 55
52062 Aachen
Telefon: 0241 80 94287, E-Mail: ursula.schwieren@zhv.rwth-aachen.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/antrag_ombudsverfahren_0.pdf aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de